Friedhof
Die städtischen Friedhöfe
- Friedhof Bobingen, Maria-Hilf-Straße 3
- Friedhof Straßberg, Ludger-Hölker-Straße
- Friedhof Reinhartshausen, Spettinger Straße
- Friedhof Waldberg, Am Waldrain
Friedhöfe sind nicht nur Bestattungseinrichtungen. Sie sind Teil unserer Kultur und haben auch einen dem Gedenken und Erinnern an liebe Menschen entsprechenden Parkcharakter.
Der Unterhalt und die Pflege der städtischen Friedhöfe in Bobingen und den Stadtteilen sind in der Friedhofssatzung geregelt. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf einige wichtige Bestimmungen bei Todesfällen hin. Die Friedhofssatzung finden Sie - ebenso wie die Gebührensatzung - als PDF-Datei am Ende der Seite.
Öffnungszeiten
Die städtischen Friedhöfe sind
- in den Sommermonaten (April bis Oktober) von 07:00 bis 20:00 Uhr und
- in den Wintermonaten (November bis März) von 08:00 bis 16:30 Uhr
geöffnet.
Standsicherheit der Grabmäler
Wie den Medien zu entnehmen ist, kommt es leider immer wieder auch in Friedhöfen zu schweren Unfällen, insbesondere, wenn Grabsteine mangels fehlender Standsicherheit umstürzen und dabei Personen verletzen.
Für den sicheren Zustand der Grabmäler sind die Nutzungsberechtigten, also die Grabbesitzer, verantwortlich.
Aus haftungsrechtlichen Gründen wird jährlich die Standsicherheit der Grabsteine geprüft. Erscheint diese gefährdet, so teilt dies die Friedhofsverwaltung den Grabbesitzern schriftlich mit und fordert eine unverzügliche Sicherung der Grabmale. Wird der ordnungswidrige Zustand innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, so ist die Stadt berechtigt, dies auf Kosten des Grabbesitzers zu veranlassen bzw. im schlimmsten Fall das Grabmal zu beseitigen.
Daher die Bitte an alle Grabbesitzer:
Überprüfen auch Sie in regelmäßigen Abständen die Standsicherheit ihres Grabmals. Prüfen Sie, ob es gerade steht oder sich bereits zur Seite neigt. Sie unterstützen dabei nicht nur uns, sondern gewährleisten für sich selbst die optimale Sicherheit am Grabmal.
Grabpflege
Gepflegte Gräber tragen zu einer schönen Friedhofsanlage bei.
Die Pflege und Instandhaltung der öffentlichen Wege und Einrichtungen auf den Friedhöfen sowie deren Anlagen obliegt der Stadt, die Pflege der Grabstätten den Grabeigentümern.
Allerdings kostet ein gepflegtes Grab Zeit und macht Arbeit. Damit sich die finanzielle Belastung und zeitlicher Aufwand im Rahmen halten, sollen nach den Bestimmungen der Friedhofsatzung geeignete bzw. langsam wachsende Gewächse gepflanzt werden.
Nach der Satzung dürfen Anpflanzungen im Hinblick auf das Gesamtbild des Friedhofs nicht über die Grabmale hinausragen.
Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig die Größe der Anpflanzungen, widrigenfalls werden die Grabbesitzer von der Verwaltung angeschrieben.
Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Gräber, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß gepflegt werden. Dies stört nicht nur die benachbarten Grabbesitzer, sondern es beeinträchtigt vor allem das Gesicht unserer Friedhofsanlagen.
Auch hier die Bitte und ein Vorschlag der Friedhofsverwaltung:
Schneiden Sie bitte die Bäume und Sträucher zurück. Wenn dies nicht mehr geht, sorgen Sie für eine geeignete Neuanpflanzung.