Macht Wasserstoff zum Heizen Sinn?
Am 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Wer in Zukunft eine bestehende Heizung austauscht, muss seine neue Anlage ab 2029 anteilig klimaneutral betreiben können. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt Privathaushalte davor, beim Austausch auf Wasserstoff zu setzen.
Einige Hersteller bieten sogenannte „Wasserstoff-Ready“-Heizungen an, die einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften sollen. Das Gesetz fordert künftig jedoch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät nicht nur deshalb zur Vorsicht: „Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar wäre. Solche Produkte gibt es jedoch aktuell nicht auf dem Markt.“
Wasserstoff nur eine Scheinlösung?
Die Verbraucherschützer warnen Privathaushalte grundsätzlich davor, in absehbarer Zeit auf Wasserstoff als Energieträger zu setzen. Denn dieser wird zunächst bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein. „Um Wasserstoff zu nutzen, müssten Häuser zudem in einem sogenannten ‚Wasserstoffnetzausbaugebiet‘ liegen. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung; Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Bei Fragen zum Heizungstausch und Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.