Beteiligungsbericht

Jährlicher Bericht über die Beteiligungen der Stadt

Die Stadt Bobingen ist gem. Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens 5 % der Anteile gehören.

Dieser Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und zur Einsicht für jeden Interessierten bereitzuhalten.


Downloads